Was Second-Hand bei Software bedeutet
Second-Hand-Software bezeichnet eine Lizenz, die bereits einmal rechtmässig verkauft wurde und nun weitergegeben wird. Der Begriff klingt nach Gebrauchtware mit Abnutzung, das trifft es aber nicht. Software nutzt sich nicht ab. Eine vorbenutzte Lizenz aktiviert dieselbe Software mit denselben Funktionen wie eine neu gekaufte.
Möglich ist dieser Zweitmarkt durch den Erschöpfungsgrundsatz. Sobald eine Lizenz mit Zustimmung des Herstellers verkauft wurde, darf sie weiterverkauft werden. Das EuGH-Urteil C-128/11 von 2012 hat das für die EU bestätigt, in der Schweiz gilt Art. 12 Abs. 2 URG.
Wie der Zweitmarkt praktisch funktioniert
- Erstkauf durch einen Eigentümer. Eine Lizenz wird rechtmässig erworben, etwa von einem Unternehmen oder einer Privatperson.
- Rechtmässige Weitergabe. Wird die Lizenz nicht mehr gebraucht, darf sie weitergegeben werden. Der Vorbesitzer nutzt sie danach nicht weiter.
- Prüfung durch den Händler. Ein seriöser Händler testet die Aktivierung, bevor die Lizenz erneut verkauft wird, und ersetzt einen Key kostenlos, falls er einmal nicht aktiviert.
- Weiterverkauf mit Nachweis. Der neue Käufer erhält den Schlüssel und eine MwSt-Rechnung als Kaufnachweis.



